1.Edelburg-Hexa Gärtringen e.V.
 1.Edelburg-Hexa Gärtringen e.V.

Wir über uns

Mitglied werden

Sie möchten Mitglied bei uns werden, denn Ihnen gefallen die Gründe unserer Zusammenkunft? Sie teilen dieselben Interessen und freuen sich, wenn Sie helfen können?

 

Wir sind ein Familienverein und haben uns 2010 mit 7 Gründungsmitgliedern, in Gärtringen, gegründet. Durch unseren familären Umgang, sind wir ein ganz besonderer Verein.

 

Wir haben uns zur Aufgabe gemacht die schwäbisch-alemannische Fasnet zu leben und zu lieben. Jeden einzelnen zu akzeptieren und gemeinsam schöne Momente zu erleben.

 

Durch 7 Freunde 2010 gegründet, habe wir mitlerweile einen stolzen Zuwachs von jung und alt bekommen. Auch passive Mitglieder unterstützen unseren Verein und haben ihren Platz in der familären Gemeinschaft gefunden. Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern für Ihr Vertrauen und das Miteinander!

 

Laut unserer Satzung kann fast jeder Mitglied werden (Auszug) :

 

§5 Erwerb der Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft ist für Einzelpersonen und Familien offen und wird schriftlich durch die Beitrittserklärung erworben.

 2. Sie beginnt mit dem Kalendermonat, in dem die Beitrittserklärung von der Vorstandschaft genehmigt wird und der erste Mitgliedsbeitrag  entrichtet wurde.

3. Es gibt nur aktive und passive, wobei jedes Mitglied das gleiche Stimmrecht hat.

4. Die Vorstandschaft kann die Beitrittserklärung ohne Angaben von Gründen ablehnen oder befristet annehmen (Probezeit). Befristet aufgenommene Personen dürfen während der Probezeit keine Holzmaske tragen.

 

5. Mitgliedschaft von Minderjährigen

a) Antragsteller, die noch nicht volljährig sind und das 16.Lebensjahr noch nicht  erreicht haben, können nur beitreten, wenn mindestens ein Elternteil als aktives Mitglied beitritt.

b) Mitglieder oder Antragsteller, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, jedoch aber das 16.Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit schriftlicher  Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten dem Verein beitreten. Bei Abendveranstaltungen des Vereins muss vom Erziehungsberechtigten die Aufsicht an eine aktive Hexe übertragen werden, wenn der Erziehungsberechtigte nicht selbst daran teilnimmt.

6. Gehört ein Antragsteller bereits einem anderen Fasnetsverein oder Narrenzunft an, ist die Mitgliedschaft nur noch als passives Mitglied möglich.

7. Mit der Aufnahme in den Verein erkennt das Mitglied die Satzung und die von der Hauptversammlung beschlossenen Mitgliedsbestimmungen an.

 

 

Interesse auch ein Teil von uns zu werden?

 

Dann nehmen Sie Kontackt mit uns auf. Wir würden uns freuen, Sie bald bei uns willkommen heißen zu können!

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